Ihre private Kleinanzeige im Hessenjäger und Thüringerjäger
Ihre private Kleinanzeige in den Jagdmagazinen HessenJäger und ThüringerJäger erscheint in der nächsterreichbaren Ausgabe.
Ihre private Kleinanzeige im HessenJäger und ThüringerJäger können Sie per E-Mail, telefonisch oder über das untenstehende Formular bei uns einreichen. Informationen zu gewerblichen Anzeigen entnehmen Sie bitte unseren Mediadaten.
Bei Kleinanzeigen erfolgt keine gesonderte Rechnungsstellung oder Übersendung von Belegexemplaren. Der entsprechende Betrag wird von Ihrem Bankkonto abgezogen. Bitte beachten Sie bei Kleinanzeigen im Bereich Waffen die besonderen Vorschriften (siehe unten).
Kleinanzeigenverwaltung:
NJN Media AG
Kathrin Leimbach
Unter dem Schöneberg 1
34212 Melsungen
E-Mail: info@neumann-neudamm.de
Tel.: +49 5661 9262–0
Fax: +49 5661 9262–20
Preise private Kleinanzeigen (pro Magazin)
Kleinanzeige (1 Spalte: 54 mm)
16,00 € inkl. 10 Wörter oder Zahlen, eines davon im Fettdruck
Jedes weitere Wort oder Zahl (s/w): 1,53 €
Fett (s/w): 1,99 €
Umrandung (s/w): 10,20 €
Chiffrehinweis und Porto: 12,75 €
mit Foto: 16,00 € je Foto
Jagdverpachtung
35,00 € inkl. 1 Wort Fettdruck
Bis 30 Wörter 1,99 € mehr als 30 Wörter jedes Wort 3,98 €
Fett (s/w): 1,99 €
Umrandung (s/w): 12,75 €
Chiffrehinweis und Porto: 15,95
Kennzeichnen Sie Ihre Kleinanzeige. Werden erlaubnispflichtige Waffen oder Munition zum Kauf oder Tausch angeboten, müssen diese den Hinweis: "Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis" enthalten! Nicht erlaubnispflichtige Waffen müssen den Hinweis "Abgabe nur an Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr" enthalten.
Information laut WaffG Anlage 2, Abschnitt 1 "Verbotene Waffen":
Der Umgang (= Erwerb, Besitz, Überlassen, Führen, Verbringen, Mitnehmen) mit folgenden Gegenständen ist verboten (gem.Nr. 1.2.4):
- Für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten (z.B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z.B. Laser- oder Zielprojektoren),
- für Schusswaffen bestimmte Nachtsichtgeräte und Nachtsichtzielgeräte mit Montagevorrichtungen, sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z.B. Zielfernrohre), sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen.
Information zum Bundesjagdgesetz
BJagdG § 19, "Sachliche Verbote"
Künstliche Lichtquellen, Spiegel und Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind..., beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen.

